der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Sie erachtete die beiden qualifizierten Tatbestände als gegeben und begründete dies wie folgt: Wie sich im Rahmen der Beweiswürdigung gezeigt hat, hat der Beschuldigte allein an Partys im Hotel X.________ 10 Kilo Pilze der Gattungen Psilocybe und Panaeolus verteilt. Ausgehend von einem mittleren Psilocingehalt von 0.063% ergibt allein diese Menge bereits 6.3 Gramm reines Psilocin, wobei es sich dabei nur um einen Teil der gezüchteten 50 Kilogramm Pilze handelt. Weiter konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte mindestens 121.9