Es kann jedoch festgestellt werden, dass zumindest der überwiegende Teil der vom Beschuldigten gehandelten Pilze, solche der Gattungen Psilocybe und Panaeolus waren. Aussagen zu den in den Pilzen enthaltenen Wirkstoffen wurden einzig in den Analysen des IRM Bern getroffen. Die Proben der beschlagnahmten Pilze haben alle, mit Ausnahme der verfaulten Pilzproben, Psilocybin und Psilocin (unterschiedlicher Konzentration) aufgewiesen. Aufgrund von diesen Resultaten kann davon ausgegangen werden, dass die weiteren, nicht beschlagnahmten Pilzlieferungen einen ähnlichen Psilocybin- und Psilocin-Gehalt aufgewiesen haben.