Die Preise für Speisepilze sind deutlich geringer als der vom Beschuldigten verlangte Kaufpreis. Davon auszugehen, die Käufer hätten dem Beschuldigten für ein Gramm Speisepilz CHF 0.60 bezahlt, wäre deshalb weit von der Realität entfernt. Dass es sich bei allen Pilzen, mit welchen der Beschuldigte gehandelt hat, um solche der Gattungen Psilocybe und Panaeolus gehandelt hat, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Es kann jedoch festgestellt werden, dass zumindest der überwiegende Teil der vom Beschuldigten gehandelten Pilze, solche der Gattungen Psilocybe und Panaeolus waren.