Weiter sind auch die am Zoll sichergestellten Pilze gemäss beiliegenden Rechnungen sowie gemäss den Beschriftungen auf den Packungen als Stropharia cubensis bezeichnet worden und es konnte von Frau BL.________ ausserdem festgestellt werden, dass es sich bei den von ihr begutachteten Pilzen um solche der Gattungen Psilocybe und Panaeolus gehandelt hat. Einen Hinweis darauf, dass die vom Beschuldigten verkauften Pilze keine gewöhnlichen Speisepilze waren, lässt sich auch im durchschnittlichen Verkaufspreis von CHF 0.60 pro Gramm Pilz finden. Die Preise für Speisepilze sind deutlich geringer als der vom Beschuldigten verlangte Kaufpreis.