_ gezogen. Jeden Monat sei er 10 bis 15 Tage unterwegs gewesen. Am 6. Juni 2006 wurde der Beschuldigte im Hotel X.________ festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Es ist somit klar, dass der Beschuldigte seinen Lebensmittelpunkt in der Zeit vom 1. Dezember 2005 bis zum 6. Juni 2006 in X.________ hatte.