77 W.________ GmbH kann anhand dieser widersprüchlichen Aussagen nicht eruiert werden. Unter Zuhilfenahme der in der Zeit vom 24. April 2004 bis zum 14. Januar 2005 beschlagnahmten Frischpilzen durch den Zoll sowie der Buchhaltungsunterlagen bei der W.________ GmbH kann jedoch schlüssig nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte mittels der W.________ GmbH in der Zeit vom März 2004 bis Ende Dezember 2005 halluzinogene Pilze gehandelt hat. Weiter lässt sich anhand der Aussagen des Beschuldigten, er sei im Dezember 2005 ins Hotel X._____