kg Diese Menge entspricht einem Betrag von CHF 280'588.80 und liegt damit CHF 49'411.20 unter dem vom Beschuldigten angegebenen Umsatz. Weiter gilt der Handel (versuchte Einfuhr, Verkauf/Versand) von 20 Zuchtboxen und Besitz/Lagerung von 155 Zuchtsäcken als erwiesen. Zu Gunsten des Beschuldigten werden von den total 28 Zuchtboxen gemäss Anklageschrift acht Zuchtboxen abgezogen.