76 a, d-h (pag. 11626) offensichtlich um einen Verschrieb handelt. Gemeint sind angesichts der eindeutigen Kontrollrechnung klarerweise und korrekterweise die Sachverhalte gemäss Bst. B. b-h, in welchen Bst. B a ja auch bereits enthalten ist, wie die Staatsanwaltschaft dies vorher selber treffend dargelegt hat (pag. 11555). Dieser Betrag entspricht einer Menge Frischpilzen von 550,240kg. Zusammengefasst ergeben sich somit folgende als erwiesen erachtete Mengen an Frischpilzen: Ziff. A/1 14,500 kg Ziff. A/2