Für die AH.________ (pag. 10683 bis 10961) liegen lückenlose Kontoauszüge vor. Der Totalbetrag der Eingänge beläuft sich auf mehr als die in der Anklageschrift enthaltenen Euro 4'900.00 bzw. CHF 7'742.00. Es ist jedoch auf den tieferen, in der Anklageschrift enthaltenen Betrag abzustellen. Den Kontoauszügen können vereinzelte Einzahlungen aus dem Ausland entnommen werden. Ansonsten weisen die Namen auf die Länder Deutschland, die Schweiz oder Österreich hin. Es rechtfertigt sich auch hier eine Reduktion um höchstens 20%, ausmachend 10,322kg. Eine weitere Reduktion ist nicht angezeigt.