Es rechtfertigt sich somit eine Reduktion um höchstens 20%, ausmachend 184,746kg. Eine weitere Reduktion ist nicht angezeigt. Erneut ist in den meisten Fällen nach der Mitteilung «Y.________-Spende» ein Bestellcode aufgeführt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Spender ausschliesslich für eine entsprechende Pilzlieferung einzahlten. Ziffer 5g deckt mit einem Deliktsbetrag von Euro 4'900.00 resp. CHF 7'742.00 den Zeitraum vom 11. November 2005 bis 2. Dezember 2005 ab. Es gilt dasselbe wie in den oben genannten Ziffern betreffend die Ausfuhr der Pilze nach Deutschland. Erneut sind die übrigen Zahlungen auszusondern, welche aus dem übrigen Ausland erfolgten. Für die AH.