75 Ortsangaben fehlen. Dennoch kann festgehalten werden, dass die Namen und Mitteilungen praktisch ausschliesslich auf die Länder Deutschland, die Schweiz und Österreich hinweisen und bei einigen der Buchungen daneben die achtstellige BLZ Deutschland als Sendebankland aufgeführt ist. Es rechtfertigt sich somit höchstens ein Abschlag von rund 20% der angeklagten Menge von 121,630kg Frischpilzen, was 97,304kg ergibt. Ein weiterer Abschlag ist nicht angebracht.