Die Differenz zwischen diesen beiden Mengen von 2,914kg ist deshalb vom Gesamtbetrag der Ziffern 5a bis 5c, also von 84,067kg, in Abzug zu bringen, ausmachend total 81,153kg Frischpilze. Ziffer 5d deckt mit einem Deliktsbetrag von Euro 19'342.20 resp. CHF 30'560.70 den Zeitraum vom 4. Mai 2006 bis zum 7. Juni 2006 ab. Der nach Deutschland erfolgte und vom Freispruch der Vorinstanz erfasste Handel ist hierbei nicht enthalten. Jedoch müssen vorliegend sämtliche Zahlungen ausgesondert werden, die aus dem übrigen Ausland erfolgten.