Die Einzahlungen aus dem übrigen Ausland belaufen sich auf CHF 4‘283.50. Dabei wurden zu Gunsten des Beschuldigten auch die AJ.________ Zahlungen berücksichtigt, bei denen der Wohnort der Auftraggeber nicht ersichtlich ist. Das macht immerhin 17.66% des angeklagten Betrags aus. Umgerechnet entspricht dieser Betrag 7,139kg Pilzen. Es lassen sich auch bei diesem Konto erneut Bareinzahlungen des Beschuldigten im Umfang von total CHF 1'849.48 entnehmen, welche der Beschuldigte wiederum in Euro tätigte. Auch in diesem Fall ist zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass mindestens 50% von Auslandlieferungen ausserhalb der Schweiz und Deutschland stammen. Dies entspricht 1,541kg.