74 betreffend das Konto bei der AF.________ eine erwiese Menge von 52,449kg Frischpilzen. Für das Konto bei der U.________ (pag. 1943 bis 1963) liegen lückenlose Kontoauszüge für den Zeitraum vom 29. Oktober 2005 bis 8. Juni 2006 vor. Das Total der Gutschriften beläuft sich auf CHF 24'179.31 oder 40,298kg Frischpilze und liegt damit CHF 80.00 tiefer als in der Anklageschrift genannt. Es ist auf diesen tieferen Wert abzustellen. Die Überweisungen per Einzahlungsschein erfolgten alle aus der Schweiz (pag. 1971 ff.). Die Einzahlungen aus dem übrigen Ausland belaufen sich auf CHF 4‘283.50.