Die Einzahlungen aus dem übrigen Ausland belaufen sich auf CHF 10'779.75. Das entspricht immerhin 20.62% des angeklagten Betrages und damit 17,966kg Frischpilzen. Zu Gunsten des Beschuldigten ist in diesem Umfang nicht nur von Auslandszahlungen, sondern auch von Auslandslieferungen auszugehen. Weiter liegen durch den Beschuldigten vorgenommene Bargeldeinzahlungen von total CHF 20'042.50 vor, welche er jeweils in Euro tätigte. Zu Gunsten des Beschuldigten ist bei diesen Barspenden ebenfalls (mindestens zu 50%) von Auslandslieferungen – ausserhalb der Schweiz und Deutschland – auszugehen, was 16,702kg entspricht. Mit diesen Abzügen ergibt sich