1246 ff.) liegen lückenlose Kontoauszüge für den in der Anklageschrift genannten Zeitraum vom 27. Januar 2005 bis 10. Mai 2006 vor. Werden diese Gutschriften addiert, ergibt dies einen Betrag von CHF 57'270.61, wobei lediglich CHF 52'270.61 angeklagt sind. Wie diese Differenz von exakt CHF 5'000.00 zu erklären ist, konnte nicht eruiert werden. Ausschlaggebend ist so oder anders der tiefere Betrag gemäss Anklageschrift, ausmachend 87,117kg Frischpilze (zur Erinnerung: 1g Frischpilze zu CHF 0.60). Bis zum 10. März 2005 erfolgten keine Einzahlungen aus Deutschland. Die Einzahlungen aus dem übrigen Ausland belaufen sich auf CHF 10'779.75.