Den Kontoauszügen der U.________ (pag. 1943 ff.) ist insbesondere zu entnehmen, dass praktisch alle Überweisungen neben dem Begriff Spende, Donation etc. auch eine Referenznummer aufführen unter der Rubrik «Mitteilungen». Es dürfte sich dabei um die besagte Bestellnummer handeln, welche den Spendern per E-Mail zugeteilt wurde. Hingegen fällt auf, dass ein paar wenige Buchungen bereits in Ziffer I.A der Anklageschrift enthalten sind, so bspw. Ziffer 5.1., welche bereits in Ziffer I.A.43 angeklagt wurde (pag.