1715, Z. 32 f.). Die Kammer stellt deshalb auf die angeklagte Menge von 9,000kg Frischpilzen ab und erachtet diese ebenfalls als erstellt. Dagegen ist die «unbestimmte Menge an Hotel- und Restaurantgäste» nicht zu berücksichtigen. Ziffer 3 nennt eine Menge von insgesamt 5,510kg getrockneter Pilze resp. teilweise Pilzpulver. Eine mengenmässige Differenzierung der beiden Aggregatszustände wurde indessen nicht vorgenommen. Dem dazugehörigen Materialverzeichnis kann entnommen werden, dass insgesamt 220g Pulver und 5,994kg Pilze sichergestellt