Diese führten 3’300 g (110 x 30g) über das Zollamt Weil am Rhein ein (pag. 9245 ff.). Anhand der Rechnung vom 23. April 2004 der BF.________ («Directeur: DJ A.________», pag. 9243) über 100 x SC_30 Fresh Magic Mushrooms, welche an die W.________ GmbH in BI.________ adressiert war, ist erwiesen, dass auch diese Einfuhr über den Beschuldigten erfolgte. Die Lieferung gemäss Ziffer 53.7 wurde im Zollinspektorat Basel- Mühlhausen Flughafen sichergestellt. Diese Sendung war an den Beschuldigten mit Adresse in F.________ adressiert. Absender war wiederum BG.________. Insgesamt umfasste diese Sendung eine Menge von 25 x 30g und damit 750g (pag. 9385).