1674, Z. 42 ff.). Gleichzeitig führte der Beschuldigte aus, dass den Personen, welche eine Spende hätten leisten wollen, aufgrund der Informationen auf der Homepage habe klar sein müssen, dass es sich um die Y.________ gehandelt habe. Die Spende sei per E-Mail angekündigt worden. Weiter habe jeder Spender eine Begründung seiner Spendenankündigung hinzufügen müssen. Wenn er im Anschluss das Gefühl gehabt habe, dass es der Nachfrage bedürfe, habe er sich beim Spender gemeldet und diesen unter anderem auch auf das Forum verwiesen. Nachdem die Spende eingegangen sei, habe er sich überlegt, welche und wie viele Pilze er diesem Spender zukommen lasse (pag. 1704, Z. 79 ff.).