(Beilagenordner 6, pag. 1984), meist mit Namen, Bestellnummer oder Angabe des Spendengrundes, oder vereinzelt ohne Namen bei Bareinzahlungen samt Betrag aus dem entsprechenden Kontoauszug ersichtlich (Beilagenordner 6, pag. 2010 ff.). Diese Bareinzahlungen können ebenfalls detailliert nachvollzogen werden (pag. 2025 ff.). Es kann festgestellt werden, dass auf den Einzahlungsscheinen der Kunden (Ziffer 1 bis 52 der Anklageschrift) im Feld «Zahlungszweck» entweder die bestellte Menge, die Bestellreferenz oder beide Angaben, oder aber sonst ein Kommentar (z.B. «merci sooo guet», Beilagenordner 6, pag. 2047) vermerkt ist.