Darin enthalten sind ebenfalls die Beträge für die Zuchtboxen, welche aus Sicht der Kammer für die Berechnung der Menge nicht berücksichtigt werden sollten. Werden also in Ziffer 1 bis 52 lediglich die Beträge für die Pilze berücksichtigt (inkl. Anstalten Treffen und Versuch) ergibt dies ein Betrag von mindestens CHF 9'000.00. Dabei wurden die angegebenen Beträge in den Ziffern, welche die Zuchtboxen erfassen (Ziffern A. 1, 7, 20 u. 30 der Anklageschrift; pag. 11509 ff.) nur teilweise berücksichtigt. Bei einem Gesamtbetrag von mindestens CHF 9'000.00 und einem Grammpreis von CHF 0.60 ergibt dies eine Menge von 15kg Frischpilzen.