68 24.2.1 Zu Ziffer I. A. der Anklageschrift Die im ersten Teil des Abschnittes A genannten Zahlungen sowie (teilweise) die genannten Mengen können anhand der Akten praktisch lückenlos nachvollzogen werden. In diesem Abschnitt wird als «Erlös» eine Gesamtsumme von CHF 9'921.00 festgehalten. Darin enthalten sind ebenfalls die Beträge für die Zuchtboxen, welche aus Sicht der Kammer für die Berechnung der Menge nicht berücksichtigt werden sollten.