Es ist jedoch faktisch unmöglich, die Spender, welche keine Pilze wünschten, buchhalterisch zu extrahieren, so dass diese in den nachfolgenden Berechnungen weiterhin berücksichtigt bleiben. Stattdessen wird aber mit dem höheren durchschnittlichen Grammpreis von CHF 0.60 gerechnet. Wie bereits die Vorinstanz erachtet auch die Kammer nach dem Gesagten die Annahme eines Verkaufspreises von CHF 0.60 pro Gramm als angemessen und den tatsächlichen Vorgängen am besten entsprechend und stellt auf diesen ab.