Ausgehend von einem Verkaufspreis von 10 Euro für eine Menge von 30 Gramm ergibt dies im Tatzeitpunkt einen Verkaufspreis von CHF 0.50 für ein Gramm Pilze. Der Handelswert liegt gemäss den Ausführungen des Beschuldigten bei CHF 150.00 pro Kilogramm, was einem Wert von CHF 0.15 pro Gramm entspricht. Der Marktwert liegt dagegen für 6'900 Gramm bei CHF 4'165.00, was CHF 0.60 pro Gramm entspricht. Die Vorinstanz hat zu Gunsten des Beschuldigten den höchsten Grammpreis als Berechnungsgrundlage angenommen, namentlich den durch den Markt bestimmten Preis für eine Einzelportion.