Er habe diese Konditionen erhalten, da er jeweils grössere Mengen bezogen habe. Der Verkaufspreis habe für eine solche Packung in einem Laden in den Niederlanden bei EUR 10.00 gelegen (pag. 1698, Z. 127 ff.). Zum Versand schilderte der Beschuldigte, dass die Sendungen nahezu restlos mit Bestimmungsort innerhalb der Schweiz versendet worden seien. Die meisten Bezüger hätten es geschätzt, wenn keine Zollstelle dazwischen gewesen sei. Deshalb habe er von der Schweiz in die Schweiz und von der EU in die EU Pilze versandt (pag. 1704, Z. 73 ff.).