Der Beschuldigte bestätigte denn im Verlaufe der zahlreichen Einvernahmen mehrfach, mit den Pilzen Handel betrieben zu haben. Im Herbst 2004 habe er mit dem Frischpilzimport via DHL angefangen, nachdem er nicht mehr auf den Bescheid des BAG habe warten wollen (pag. 1695, Z. 22 ff.). Nachdem er sich entschlossen gehabt habe, keinen weiteren Importversuch über DHL zu machen und keinen Versandhandel in der Schweiz aufzuziehen, da er für einen Versandhandel über ein legal importiertes, versteuertes Produkt hätte verfügen müssen, habe er stattdessen seinen lang ersehnten Wunsch, eine Y.________ zu gründen, in die Tat umgesetzt.