Der Beschuldigte hat spätestens ab März 2004 und bis zu seiner Verhaftung am 8. Juni 2006 die Internetseite Z.________ betrieben, über welche dieser das Sakrament in Form von psilocibin- und psilocinhaltigen Pilzen der Gattungen Psilocybe und Panaeolus anbot. Bei eingehenden Bestellungen von Spendern bzw. potentiellen Käufern nahm der Beschuldigte mittels E-Mail Kontakt auf und versendete diese – in der Regel von seinem Domizil in E.________ aus, jedoch auch von anderswo in der Schweiz sowie von Holland und von Deutschland aus – nach Eingang einer Spende an die Käufer, sofern Bedarf