12374 f.). Das Verhalten des Beschuldigten sei deshalb alles andere als verantwortungsbewusst, vorbildlich und korrekt gewesen. Er habe schlicht und einfach aus finanziellen Beweggründen gehandelt. Seine finanziellen Absichten würden insbesondere auch trefflich durch die in den Schlussbemerkungen der Anzeige aufgeführten E-Mails dokumentiert, so z.B. in der E-Mail an seinen Verteidiger vom 1. März 2005 «Pilze gab es bei mir immer nur, wenn cash auf dem Tisch liegt, insbesondere, wenn eine Zollstation dazwischenliegt.».