Ergänzend hielt die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass der Beschuldigte die psilocybinhaltigen Pilze an hunderte Personen geliefert habe, unter anderem auch an verschiedene unter 16 Jahre alte Jugendliche. Diese Personen seien ihm absolut unbekannt gewesen, so habe er weder ihr Alter noch ihre gesundheitliche Verfassung bzw. ihre psychischen Vorbelastungen gekannt. Gerade solche Personen seien aber nach einhelliger ärztlicher Meinung besonders gefährdet.