Es sei mit einiger Sicherheit davon auszugehen, dass die Pilze aus den Niederlanden verschickt worden seien. Es werde nicht bestritten, dass der Beschuldigte von der Schweiz aus getrocknete Pilze als Sakramente der Y.________ verteilt und verschickt habe, und zwar an Abnehmer in der Schweiz (vgl. Bst. B Ziff. 5a und teilweise b und c der Anklageschrift). Der Beschuldigte habe aus der Schweiz und in die Schweiz nur getrocknete Pilze als Sakrament abgegeben (pag.