Einzig die Einzahlungen als Spenden auf dieses Konto BY.________ mit dem Verkaufserlös sollen zusammen mit den polizeilichen Einvernahmen dieser Personen und einigen E-Mails ohne Beteiligung des Beschuldigten und seiner Verteidigung als hinreichende Beweisführung genügen (pag. 11792). Es könne nicht als erstellt erachtet werden, was die Personen bezogen hätten (pag. 11793). Zwar würden die Aussagen des Beschuldigten vorliegen, welcher Pilzsorten nenne.