Angesichts der ausserordentlich grossen Anzahl der via Internet beim Beschuldigten bestellenden resp. mittels Überweisungen oder per Briefpost zahlenden Kunden, welche zu einem nennenswerten Teil im Ausland wohnhaft sind, wurde darauf verzichtet, alle diese Personen einzuvernehmen resp. wurden diverse in der Schweiz wohnhafte Personen lediglich polizeilich einvernommen. Auf