Für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf diese Aussagen stützen möchte, wären sämtliche Einvernahmen unter Respektierung des Konfrontationsrechts des Beschuldigten zu wiederholen. Sollte ferner die Anklage aus den sich bei den Akten befindlichen zahlreichen E-Mails zwischen Anhängern der Y.________ und (angeblich) deren Pastor (Beschuldigter) Anklagerelevantes ableiten wollen, wären alle E-Mail-Korre- spondenten unter Respektierung des Konfrontationsrechts des Beschuldigten als Zeugen evtl. Auskunftspersonen einzuvernehmen.