Sowohl Mindestmengen als auch die Qualifikationstatbestände werden damit in der Anklageschrift konkret genannt. Weil es sich ausserdem um einen äusserst komplexen Fall handelt, welcher eine lange Zeitspanne und etliche Einzelhandlungen abdeckt, dürfen ohnehin keine erhöhten Anforderungen an den Detailierungsgrad der Anklageschrift gestellt werden, da eine Anklage ansonsten praktisch verunmöglicht worden wäre.