An dieser Beurteilung vermögen all die von der Verteidigung erwähnten Wissenschaftler und deren Zitate nichts zu ändern. Betreffend die halluzinogenen Pilze (mit den Wirkstoffen Psilocybin und/oder Psilocin) ist letztlich mit dem Bundesgericht (vgl. Urteil 6B_1166/2019 vom 18. Dezember 2019) noch einmal festzustellen: Die pharmakologischen Wirkmechanismen sind komplex und es darf nicht vorschnell eine willkürliche und damit verfassungswidrige Regelung angenommen werden. Strafrecht wird im politischen Gesetzgebungsprozess normiert.