Ebenso wenig lässt sich die Behauptung aufrecht erhalten, dass das Bundesgericht und das BAG nach dem Jahr 2000 blind zugeschlagen hätten, den Elan de lege lata und de lege ferenda beflügelnd durch wilde Ängste und völlig abstruse Risikofantasien. Selbst wenn es zutrifft, dass die psychoaktiven Pilze im europäischen Drogenbericht 2017 nicht erwähnt sind (Beilage B7 [blauer Ordner];