entsprechend ist bspw. auch in Deutschland alles rund um halluzinogene Pilze mit Psilocin bzw. Psilocybin verboten. Aufgrund der Aufnahme in Tabelle I ist auch nicht weiter erheblich, wie toxisch Psilocybin ist bzw. dass es nahezu unmöglich sei, eine Wirkstoff-Überdosis mit Todesfolge mit psilocybinhaltigen Pilzen allein aufgrund der Menge an zu konsumierendem Pilzmaterial einzunehmen. Insoweit ist es wohl zutreffend, dass sich beim Psilocin und Psilocybin die Gefährlichkeit – wie beim LSD – offenbar nicht aus der kaum, aber immerhin feststellbaren bzw. nicht ausgeschlossenen Gefahr einer psychischen Abhängigkeit ergibt, sondern aus der Gefährlichkeit der Einzeldosis.