Im Weiteren ist auf das Gutachten von PD Dr. iur. M.________ vom 19. Juni 1998 zuhanden des BAG zu verweisen, wonach sich die Gefährlichkeit von Halluzinogenen wie LSD offenbar nicht aus der kaum feststellbaren Gefahr einer Abhängigkeit ergebe, sondern aus der Gefährlichkeit der Einzeldosis. Der Gutachter stellte sich alsdann die Frage, ob Psilopilze auch dann den Betäubungsmitteln gleichgestellt werden dürften, wenn sie (was allenfalls noch wissenschaftlich abzuklären wäre) nicht zur Abhängigkeit führten (pag.