13 und 15 BV verfassungskonform wäre, nicht zutreffend. Wie oben dargelegt, sind Psilocin und Psilocybin schon seit Jahrzehnten in den entsprechenden internationalen und nationalen Verzeichnissen aufgenommen. Entsprechend ist auch der Verweis der Verteidigung auf die Ausführungen des damaligen Direktors des BAG vor den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des National- und Ständerates, wonach der Begriff der psychotropen Stoffe nicht ausgeweitet werden könne, weil er Teil der internationalen Konventionen sei, unbehelflich. Es geht eben gerade nicht um eine Ausweitung des Begriffs der psychotropen Stoffe. Im Weiteren ist auf das Gutachten von PD Dr. iur.