Indessen würden gerade die in dieser Gruppierung aufgeführten Halluzinogene (Art. 1 Abs. 3 aBetmG) vor allem ein psychisches Abhängigkeitspotenzial aufweisen. Für die Anklagekammer lagen genügend Hinweise vor, um die abhängigkeitserzeugende Wirkung von psilocin- und psilocybinhaltigen Pilzen zu bejahen (pag. 161 f.). Damit ist nach all diesen Ausführungen festzuhalten, dass die abhängigkeitserzeugende Wirkung von psilocin- und psilocybinhaltigen Pilzen nicht ausgeschlossen werden kann. Entsprechend sind die von der Verteidigung (erstinstanzlich) gemachten Folgerungen (a)