Der bis zum 30. Juni 2011 gültige Art. 1 Abs. 3 Bst. a aBetmG lautete: Den Betäubungsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende psychotrope Stoffe gleichgestellt. Darunter fallen «Halluzinogene wie Lysergid und Mescalin». Entsprechend und in diesem Sinne ist bereits dem Beschluss der Anklagekammer des Obergerichts des