BetmV-Swissmedic verbotene Stoffe im Sinne von Art. 8 Abs. 1 und 3 BetmG [scil: Halluzinogene wie Lysergid (LSD 25)], mithin Betäubungsmittel sind, die nicht eingeführt, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Handel mit derartigen Pilzen ist somit seit dem 31. Dezember 2001 gemäss Art. 19 aBetmG strafbar. Damit wird vom Bundesgericht – zwar nicht expressis verbis, aber immerhin implizit – festgestellt, dass die psilocin- und psilocybinhaltigen Pilze abhängigkeitserzeugende Wirkung haben (vgl. auch schon BGE 127 IV 178 ff.). Der bis zum 30. Juni 2011 gültige Art. 1 Abs. 3 Bst.