Im klinischen Alltag seien Menschen mit einer Psilocybinabhängigkeit eine extreme Seltenheit. Häufig seien es Gelegenheitskonsumenten, die jährlich ein bis mehrere Male die Substanz einnehmen und dies über viele Jahre tun oder aber Menschen, die die Substanz in einer bestimmten Lebensphase probiert und den Konsum dann völlig aufgegeben hätten. Des Weiteren ist an dieser Stelle nochmals auf das bereits erwähnte Urteil des Bundesgerichts 6S.101/2002 vom 10. Mai 2002 hinzuweisen, wonach diese Pilze gemäss Art. 4 BetmV-Swissmedic verbotene Stoffe im Sinne von Art. 8 Abs. 1 und 3 BetmG [scil: