Im oberinstanzlich eingeholten forensisch-toxikologischen und psychiatrischen Gutachten des IRM Bern vom 31. Oktober 2018 wird zur Frage der Abhängigkeit ausgeführt, dass aufgrund der Wirkungsweise der halluzinogenen Pilze u.a. mit damit einhergehenden Nebenwirkungen der regelmässige Gebrauch der Substanzen eher selten sei. In der wissenschaftlichen Literatur gebe es wenig Evidenz dafür, dass Psilocybin eine Abhängigkeit hervorrufen könne. Gemäss Review von van Amsterdam et al. (2011) gebe es keinerlei wissenschaftliche Evidenz dafür, dass halluzinogene Pilze psychische oder physische Abhängigkeit hervorrufen könnten.