Nach wie vor sei wohl davon auszugehen, dass bereits die Gefährlichkeit von Einzeldosen genüge, um einen Stoff als Betäubungsmittel zu bezeichnen. Bereits in der Zeitschrift für Kriminalistik 7/02, S. 471 ff. führten Dr. chem. M. G. Bovens sowie Dr. iur. Th. Hansjakob zur Frage der Abhängigkeit aus, dass beim Gebrauch von Halluzinogenen vor allem das Risiko einer psychischen Abhängigkeit bestehe. Den einmal erlebten Zustand wolle man immer wieder herbeiführen. Der regelmässige Konsum führe bereits nach wenigen Konsumationen zu einer Toleranzbildung, was heisse, dass für die gleiche Wirkung die Dosis erhöht werden müsse.