__ fest, dass diese Änderung des Wortlauts weder in der Botschaft (BBl 1994 III 1292) noch in der Bundesversammlung (Amtl Bull S 1994 1339, N 1995 785) erwähnt oder kommentiert worden sei. Nachdem das Gesetz nach wie vor ausdrücklich Lysergid erwähne, sei nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber damit halluzinogene Drogen, die keine Abhängigkeitsgefahr aufwiesen, vom Gesetz habe ausnehmen wollen. Eine solch wesentliche Änderung wäre nicht stillschweigend erfolgt. Nach wie vor sei wohl davon auszugehen, dass bereits die Gefährlichkeit von Einzeldosen genüge, um einen Stoff als Betäubungsmittel zu bezeichnen.