Rechtssicherheit Genüge zu tun, wie dies seitens der Verteidigung vorgebracht wurde. 47 17. Zur Frage der abhängigkeitserzeugenden Wirkung von halluzinogenen Pilzen der Gattungen Conocybe, Panaeolus, Psilocybe und Stropharia Einleitend ist festzuhalten, dass es bei den halluzinogenen Pilzen ausschliesslich um die Frage der psychischen Abhängigkeit geht; unbestrittenermassen rufen psilocinund psilocybinhaltige Pilze keine physische Abhängigkeit hervor (so u.a. schon Dr. rer. nat. AP.________, O.________ des IRM Bern im Gutachten vom 16. März 2007 [pag.