Die Wichtigkeit der Stoff-Definition sowohl für den Betäubungsmittelmarkt als auch für die Strafbestimmungen sprechen für die Anhebung der Delegation von der bisherigen Amts- auf die Departementsstufe (Ziff. 6.2). Es ist nun nachgerade unverständlich, dass die Pilze als Naturprodukt – nach all dem bisher Ausgeführten – nicht unter den rechtlichen Begriff «Stoff» fallen sollen, auch wenn im Tatzeitraum eine Legaldefinition (wie per 1. Juli 2011 in Art. 2 Bst. c BetmG eingeführt) fehlte.