Sie stellen weiterhin auf die Terminologie nach den internationalen Übereinkommen ab. Die Begriffe «Stoffe» und «Präparate» werden neu im Gesetz selbst definiert und bilden den grundsätzlichen Rahmen für die Erstellung der Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe und Vorläuferstoffe. Gemäss UNO Kommentar zum Psychotropen-Übereinkommen vom 21. Februar 1971 zum Begriff «Stoff» zu Artikel 1 Buchstabe e können auch natürliche Substanzen wie Pflanzen oder Pilze psychotrope Stoffe sein. In den entsprechenden Listen zum Übereinkommen sind bisher keine halluzinogenen Pflanzen oder Pilze aufgeführt.